Herzlich Willkommen auf der Website der Interessengemeinschaft Raumplanung Brig-Glis- Gamsen-Brigerbad. Die IG wurde am 31. Oktober 2019 in der Zunftstube in Glis gegründet. Zufall oder Absicht? Es fällt auf, dass die Stadtgemeinde Brig-Glis im Rahmen ihrer Raumplanung (namentlich: Leitbild Räumliche Entwicklung Brig-Glis, Schlussbericht Modellvorhaben räumliche Entwicklung Brig-Glis, Ausscheidung Siedlungsgebiet, Brig-Glis, Raumplanungsmandat zur Gesamtrevision des Zonennutzungsplanes und Mitwirkungsverfahren) bis anhin ausnahmslos ausserkantonale Unternehmen mandatierte. Ausgewiesene Fachleute, bzw. Spezialfirmen vor Ort, die sich in den örtlichen Begebenheiten bestens auskennen und ohne Zweifel in der Lage wären, vorhandenes gesetzliches Ermessen zugunsten der direkt betroffenen Grundeigentümer zu berücksichtigen und der zuständigen Entscheidbehörde auch vorzuschlagen, bleiben aussen vor. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen, auf dieser Website, einen kurzen Überblick unserer Vereinstätigkeit zu gewähren und würden uns natürlich freuen, Sie an der nächsten Generalversammlung (17. November 2022) persönlich begrüssen zu dürfen. Warum die Gründung einer IG? Vorbemerkung Der Erlass von Planungszonen und der sich daraus ergebende Zonennutzungsplan ist für die Gemeinde und die betroffenen Grundeigentümer ein äusserst wichtiges und zukunftweisendes Rechtsgeschäft, das die öffentliche Hand nicht isoliert, sondern zusammen mit seinen Bürgern umsetzen muss. Gründe 1. Die Gemeinde hat es bisher unterlassen, die betroffenen Grundeigentümer zu informieren und in den Planungsprozess einzubeziehen. 2. Die betroffenen Bodeneigentümer sind der Ansicht, dass der Gemeinderat von Brig-Glis die Interessen der Gemeinde und diejenigen der Grundeigentümer nur ungenügend vertreten hat. 3. Der zukünftigen demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung von Brig-Glis wurde nicht realitätsnahe Rechnung getragen (z.B. Spitalausbau, Neuerrichtung Campus FFHS, rege Bautätigkeit, massiver Ausbau der Lonza mit entsprechenden Arbeitskräften, die im Raume Brig-Glis wohnen werden / Wohnqualität) 4. Die künftige städtebauliche Entwicklung von Brig-Glis (Bahnhof, Wohn- und Büroblöcke Brig West, Rhonesandquartier) wurde weder berücksichtigt noch gewertet 5. Raumplanung ist nicht zuletzt ein politischer Anpassungsprozess. Der Gemeinderat hat den ihm von Gesetzes wegen eingeräumten Ermessensspielraum nicht zu Gunsten seiner Grundeigentümer ausgenützt. Dies in krassem Widerspruch zu wichtigen Oberwalliser Gemeinden (namentlich Naters, Visp, Zermatt, Leuk, Ried-Brig, Termen) 6. Die Gemeinde ging nicht von aktuellen Planungsgrundlagen aus 7. Der Gemeinderat kann sich seiner Verantwortung gegenüber den raumplanerisch direkt betroffenen Grundeigentümern nicht entziehen, indem die Planung an ein externes ausserkantonales Büro übertragen wird. Es ist weder im Interesse der Bürger und Bürgerinnen, noch sachlich gerechtfertigt, wenn der Gemeinderat in blindem und voreilendem Behördengehorsam die allgemein gefassten gesetzlichen Bestimmungen päpstlicher als der Papst umsetzen will.
Interessengemeinschaft Raumplanung
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad
Gründung IG Raumplanung 31.Oktober 2019 Petition Augenmass bei der Raumplanung Stellungnahme zur unabhängigen AGORA-plan Expertise Eingabe öffentliches Mitwwirkunsverfahren ZNP&BZR / Einsprache Quartierplan West Mitarbeit kommunale Raumplanungskommission Infoschreiben an Mitglieder / 8 -10 Vorstandssitzungen pro Jahr / Mediale Präsenz
Tätigkeiten