Petition Petition «Augenmass in der Raumplanung!» Am 28. Januar 2021 reichte die IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad die Petition «Augenmass in der Raumplanung» mit 1666 Unterschriften ein. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2021 behandelte der Stadtrat unsere Eingabe und teilte den Petitionären mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 mit, dass er nicht gewillt sei, auf deren Anliegen einzugehen. Insbesondere weigerte sich der Stadtrat, seinen Entscheid zur Festlegung des Siedlungsgebietes vom 28. Mai 2019 in Wiedererwägung zu ziehen. Dies trotz Vorliegen von neuen Tatsachen, bzw. nicht mehr aktuellen Zahlen, die als Grundlage zu diesem Entscheid geführt hatten. Einzig mit der Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen zuhanden des Stadtrates konnten sich die Gemeindeoberen einverstanden erklären, wobei lediglich dem Präsidenten der IG Einsitz in dieses Gremium zugesichert wurde. Zu dieser unbefriedigenden Haltung des Stadtrates nahm die IG Raumplanung am 23. Dezember 2021 ausführlich Stellung und kritisierte die Position der Stadtgemeinde hart, aber sachbezogen, fundiert und fair. Faktenblatt PETITION ZU HANDEN DES STADTRATES VON BRIG-GLIS: AUGENMASS BEI DER RAUMPLANUNG! Im Walliser Bote vom 6. Juni 2019 informierte die Stadtgemeinde Brig-Glis über ihr künftiges Siedlungsgebiet. Sie publizierte einen Plan mit den vorgesehenen Rückzonungs- und Reserveflächen, die nach dem Willen des Stadtrats nicht mehr Teil der Bauzone von Brig-Glis sein sollen. Die Bevölkerung von Brig-Glis wurde über die Absichten vorgängig nicht ins Bild gesetzt, der Stadtrat hat bei der Festlegung des Siedlungsgebietes über die Köpfe hinweg Tatsachen schaffen wollen und dabei die vom eidgenössischen Raumplanungsgesetz verlangte Mitwirkung der Bevölkerung ausser Acht gelassen. Auch auf sein „Leitbild räumliche Entwicklung Brig-Glis von 2014“ hat er wenig Rücksicht genommen. Brig-Glis liess sich von Bund und Kanton ohne Zeitnot in die Rolle des Musterknaben drängen, um allen anderen Oberwalliser Gemeinden zu demonstrieren, dass ihnen in Sachen Raumplanung keine Alternative bleibt, als ein willenloses Vollzugsinstrument von Bund und Kanton zu sein. Falsch! Raumplanung ist zutiefst demokratisch, es braucht Mehrheiten für eine massvolle Umsetzung der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Für den Stadtrat von Brig-Glis ist Raumplanung offensichtlich ein reines Zahlenspiel. Die theoretischen Berechnungen des Kantons, die auf widerlegbaren Annahmen beruhen, wurden als fix angenommen und es wurde brav die exakt geforderte Fläche für die Rückzonung bzw. die Blockierung vorgesehen. Die Anwendung qualitativer Kriterien diente nur noch der Auswahl und der Rechtfertigung für diese Flächenauswahl. Ein verkehrtes Vorgehen, bei dem das Pferd am Schwanz aufgezäumt wurde. Die politisch Verantwortlichen der Stadtgemeinde Brig-Glis haben ein Negativ-Beispiel geliefert, wie man es nicht machen darf in Sachen Respektierung der demokratischen Prozesse und in Sachen Kommunikation und Mitwirkung der Bevölkerung! Für ein Umdenken und eine Verbesserung der Situation ist es nicht zu spät. Um aus dieser unbefriedigenden Situation herauszukommen, fordern wir: Der Stadtrat von Brig-Glis muss auf seinen Entscheid vom 28. Mai 2019 zur Festlegung des Siedlungsgebietes, also zur Trennung von Siedlung und Landwirtschaftszone, zurückkommen und diesen spätestens nach der Neubestellung des Stadtrates im Herbst 2020 anpassen. Denn Brig-Glis hat noch bis Mai 2021 Zeit, um sein Siedlungsgebiet festzulegen. Die kantonale Verwaltung hat bei der Festlegung des Siedlungsgebietes keine Weisungsbefugnis, die Festlegung liegt einzig und allein in der Macht der Gemeinde. Bleibt der Entscheid bestehen, heisst das, dass ca. 20 ha (immerhin 200'000 m 2 ) heutiges Bauland bereits zur definitiven Rückzonung fixiert werden, ohne dass die Bevölkerung dabei mitwirken konnte. Eine angepasste Festlegung des Siedlungsgebiets der Stadtgemeinde Brig-Glis soll die heutigen Bauzonen von Brig, Glis, Gamsen und Brigerbad umfassen. Für einzelne Randgebiete, sofern diese im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung unter Einbezug der Bevölkerung aus raumplanerischen Gründen für eine Rückzonung vorgesehen werden, ist volle materielle Entschädigung zu leisten. Diese muss vorgängig mit den betroffenen Grundeigentümern ausgehandelt werden und darf nicht den Gerichten überlassen werden. Um eine geordnete Entwicklung des Siedlungsgebietes sicherzustellen, können weniger prioritäre Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes einer Reservezone zugewiesen werden (vorläufige Blockierung). Auch dies darf nicht ohne die Mitwirkung der Bevölkerung geschehen. Innerhalb der heutigen Bauzone Freiflächen zu schaffen, kann aus raumplanerischer Sicht, aus Gründen des Ortsbildschutz oder anderweitiger Gründe durchaus als sinnvoll erachtet werden. Jedoch sind diese Flächen vorgängig gegen volle materielle Entschädigung von der Gemeinde zu erwerben. Der Stadtrat von Brig-Glis muss das Heft in der Raumplanung wieder selbst in die Hand nehmen. Wir stellen die Umsetzung des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes keineswegs in Frage, die Realisierung muss jedoch massvoll passieren und unter Abwägung aller vorhandenen Interessen und unter breitem Einbezug der Bevölkerung. Wir halten die Bildung einer Raumplanungskommission in Brig-Glis für notwendig, um eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu finden, die mehrheitsfähig ist, und die transparent und unter Mitwirkung der Bevölkerung zustande kommt. Der IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad ist Einsitz in dieses Gremium zu gewähren. Geschätzte Grundeigentümer und Sympathisanten der IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad, wir fordern euch auf, den separaten Unterschriftenbogen zur Einreichung der Petition an den Stadtrat von Brig-Glis zu unterzeichnen und möglichst viele Personen in eurem Freundes- oder Bekanntenkreis zu animieren, die Petition ebenfalls zu unterzeichnen. Für die Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus bestens. Freundliche Grüsse IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad Der Präsident: Leander Williner Brig-Glis, 12. März 2020 Einreichung Petition mit 1666 Unterschriften am 28. Januar 2021 Antwort der Gemeinde vom 26. Oktober 2021 Antwort der IG, vom 24.Dez.21, auf das Schreiben der Gemeinde vom 26.Okt.21
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Interessengemeinschaft Raumplanung
Brig - Glis - Gamsen - Brigerbad